__ vier Mal mit der Waffe in den Boden. E.________ musste am 27.4.2016 Todesangst ausstehen und hatte in den Folgetagen grosse Angst um seine Familie, weshalb er kurz vor Ablauf des Ultimatums schliesslich zur Polizei ging. Gemäss seinen eigenen Angaben sei es ihm in den ersten zwei, drei Monaten psychisch nicht gut gegangen (pag. 3029, Z. 33 f.), was objektiv betrachtet durchaus nachvollziehbar ist. Betreffend die Art und Weise der Herbeiführung bleibt festzuhalten, dass A.________ mit der Waffe insgesamt vier Mal schoss und sie zusätzlich E.________ in den Mund hielt.