___ darauf angewiesen, dass sich E.________ ruhig verhielt, damit er diesen durch die Schüsse nicht verletzte. Dies war für A.________ jedoch weder plan- noch berechenbar. E.________ litt während den Schussabgaben Todesangst. Das Ausmass der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist nach dem Gesagten als mittel zu bezeichnen. Hinsichtlich der Art und Weise der Herbeiführung ist darauf hinzuweisen, dass A.________ geplant vorging. Er organisierte sich ein Auto, kaufte sich eine Waffe eigens für diesen Vorfall und wurde von H.________ begleitet. A.________ hatte zudem Einweghandschuhe dabei, die er vor E.________ anzog.