Schliesslich wurden von der Rufnummer 07________, welche aufgrund der Adressbucheinträge in den Mobiltelefonen von I.________ („H.________“) und A.________ („H.________1“) möglicherweise von H.________ verwendet wurde, zwei Kontakte mit der Nummer +38________ registriert, wobei einmal, am 30.04.2016 um 17:48 Uhr über eine in L.________ stehende Antenne, ein Gespräch zustande kam (vgl. Berichtsrapporte pag. 1293 f. und pag. 1591, Pos. 14).