__ mit zahlreichen Gegenfragen. Er versuchte G.________ in ein schlechtes Licht zu stellen und behauptete wiederholt, G.________ leide an Schizophrenie (vgl. pag. 3210, S. 56 der Urteilsbegründung). Diese sich auf generelles Bestreiten beschränkenden und mit Gegenangriffen gefüllten Ausführungen vermögen die Glaubhaftigkeit der Aussagen von G.________ nicht in Zweifel zu ziehen. Ferner akzeptierte H.________ den Schuldspruch wegen versuchter Nötigung zum Nachteil von G.________ bzw. das erstinstanzliche Urteil, gemäss welchem er zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt wurde. Die Erklärung von C.________, H.______