__ mehrfach zweifelsfrei als Täter identifizierte, abgestellt werden. Des Weiteren bestätigte Q.________ die Aussagen seines Vaters. Er erklärte bei seiner Einvernahme vom 12.5.2016, sein Vater habe ihn angerufen und gesagt, er sei «vom Vater eines C.________» angerufen worden. Dieser habe ihm gesagt, er habe Schulden bei C.________. Später habe ihn dann sein Bruder S.________ angerufen und gesagt, es habe jemand angerufen und später sei G.________ von drei Unbekannten zu Hause mit einer Waffe bedroht worden, weil er diesen CHF 47‘000.00 schulde (pag. 1311, Frage 1). Q.________ bestätigte in der Folge bei C.________ Schulden zu haben (pag. 1311, Frage 2). Er habe von C._____