Erinnerungen nicht bis ins letzte Detail übereinstimmten. Das Kerngeschehen schilderte G.________ jedoch nachvollziehbar, ohne wesentliche Widersprüche und konstant. Seine Aussagen sind nicht stereotyp und wirken nicht auswendig gelernt. G.________ belastete die Täter denn auch nicht übermässig. So erklärte er, sie hätten anständig mit ihm gesprochen, ihm einfach nur mit der Pistole und der Geldforderung Druck gemacht (pag. 1303, Frage 44). Des Weiteren ist die Beschreibung von G.________, der Mann links (C.________) habe blonde Haare gehabt, entgegen den Behauptungen der Verteidigung nicht unglaubhaft. Gemäss den Angaben von G.________ trug C.________ am 12.5.2016 zwar effektiv eine