3038, Z. 20 ff.; pag. 3743, Z. 36 f.). Ferner gab G.________ bei seiner ersten Befragung an, man habe ihm gegenüber am Telefon nicht erwähnt, wie viel Geld er auftreiben müsse (pag. 1300, Frage 11). Bei den späteren Einvernahmen erklärte G.________ jedoch, beim Telefongespräch sei bereits von den Schulden in der Höhe von CHF 47‘000.00 gesprochen worden (pag. 1306, Frage 6; pag. 1323, Frage 3; pag. 3038, Z. 14 ff.). Zudem erklärte G.________ bei der Konfrontations-