_ frei von relevanten Widersprüchen. Wiederholt, im Kerngeschehen gleichbleibend und stimmig erklärte G.________, zuerst sei er am 12.5.2016 von einem Unbekannten angerufen worden, daraufhin seien drei Männer am Abend des 12.5.2016 vor seiner Haustüre gestanden. Sie hätten ihm gesagt, er müsse CHF 47‘000.00 auftreiben und der Mann rechts habe ihm die Pistole gezeigt. Daraufhin habe er das Handy hervorgenommen, um ein Foto zu machen und einer der Männer habe ihm gesagt, er solle kein Foto machen und habe ihm das Handy aus der Hand geschlagen (pag. 1306, Frage 5; pag. 3038, Z. 20 ff.).