Er habe keine Ahnung, weshalb diese Männer CHF 47‘000.00 von ihm gefordert hätten. Er könne sich vorstellen, dass es um seinen Sohn Q.________ gegangen sei. Dieser habe viele Schulden (pag. 1302, Frage 35). In der darauffolgenden Einvernahme vom 14.5.2016 wurde G.________ ein Fotoblatt vorgelegt, womit er C.________ als den Täter auf der linken Seite und H.________ als denjenigen in der Mitte identifizieren konnte. Beim Dritten sei er jedoch nicht sicher, daher wolle er keinen Mann nennen (pag. pag. 1306 f.). Daraufhin identifizierte G.________ sowohl C.________ als auch H.________ wiederholt (pag. 1315 ff.; pag. 1321 ff.; pag. 3038, Z. 32 ff.).