___ gewesen. H.________ habe auch Angst gehabt, dass er vor Obergericht eine noch höhere Strafe erhalte (pag. 3747, Z. 10 ff.). 7.6 Würdigung durch die Kammer Betreffend die theoretischen Ausführungen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 3173 ff., S. 19 ff. der Urteilsbegründung). Am 12.5.2016, um 19.55 Uhr ging bei der Polizei des Kantons Solothurn die Meldung von S._