3743, Z. 15 ff.). Zum konkreten Ablauf vom 12.5.2016 führte G.________ aus, er habe nicht gewusst, was er machen solle, als die drei Personen vor seiner Haustüre gestanden seien. Zum Glück habe er ein Telefon dabei gehabt. Aber als er dieses hervorgenommen habe, habe es C.________ weggeschlagen. Es sei schwierig, CHF 47‘000.00 in 24 Stunden aufzutreiben (pag. 3743, Z. 33 ff.). Sein Sohn habe Schulden bei C.________ gehabt, aber es seien nicht CHF 47‘000.00 gewesen. Sein Sohn habe über Rechtsanwalt D.________ CHF 12‘000.00 oder CHF 13‘000.00 seiner Schulden an C.________ zurückbezahlt (pag. 3744, Z. 9 ff.). Er habe immer die Wahrheit gesagt.