2420). Der Verteidigung kann gestützt darauf nicht gefolgt werden, wonach unter «dem Verhalten» der Täter nicht auch das Vorzeigen der Waffe subsumiert werden könnte. Die Anklageschrift ist genügend umschrieben. Es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern C.________ nicht in der Lage war, sich hinreichend zu verteidigen. Der Beschuldigte wusste, welcher konkreten Handlung er beschuldigt wird. Seine Verteidigung war damit nicht eingeschränkt und es ist keine Verletzung des Anklagegrundsatzes ersichtlich. 7.3 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt wird von C.________ grundsätzlich bestritten.