___ und H.________ zu Boden gedrückt wurde und daraufhin während den Schussabgaben am Boden kniete. Soweit weitergehend kann vollumfänglich auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 3172 ff., S. 18 ff. der Urteilsbegründung). Die entsprechenden Erwägungen zu den einzelnen Taten sind zutreffend und es wird lediglich im Rahmen der Strafzumessung nochmals kurz darauf eingegangen.