die Pistole aus dem Mund genommen und ihn wieder geschlagen habe, sei er «wieder auf die rechte Seite gefallen», danach aufgestanden und von A.________ erneut aufgefordert worden, auf die Knie zu gehen (pag. 779, Z. 151 ff.). Nach den Schüssen sei er erneut aufgestanden (pag. 780, Z. 169). Er beschrieb folglich mehrere Positionswechsel. Allerdings blieb E.________ dabei, das er während den vier Schüssen am Boden gewesen sei. Dies bestätigte er auch in seiner Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 6.6.2017, als er ausführte, A.________ habe ihm die Pistole aus dem Mund genommen und neben dem Kopf durchgeschossen, wobei er auf den Knien gewesen sei.