In der Anklageschrift ist jedoch einzig umschrieben: «Der Beschuldigte zog sich in der Folge Einweghandschuhe an und zückte eine Waffe SIG Sauer P226, wobei ihm H.________ das Magazin reichte. Darauf richtete der Beschuldigte die Waffe gegen das Opfer und bedrohte es mit dem Tod, wobei ev. H.________ das Opfer zusätzlich fragte, wo es den Schuss hin haben möchte. Dann steckte der Beschuldigte dem Opfer die Waffe in den Mund und bedrohte es erneut.