Ferner wurde A.________ unter Ziff. I.A.2. der Anklageschrift vorgeworfen, sich der Widerhandlungen gegen das WG, begangen zwischen April und Mai 2016 in der Nähe von Neuchâtel oder Lausanne schuldig gemacht zu haben, indem er ohne Berechtigung die Waffe SIG Sauer P226 erworben hatte (pag. 2417). 6.2 Rechtskräftige Schuldsprüche und erstellter Sachverhalt Die A.________ betreffenden Schuldsprüche wegen versuchter Nötigung, Gefährdung des Lebens und Widerhandlungen gegen das WG blieben unangefochten und sind damit in Rechtskraft erwachsen.