mit dem Opfer E.________ zum Zweck der Schuldeintreibung mit einem Auto, welches ihnen I.________ besorgt hatte, in den Wald bei L.________ fuhren, wo der Beschuldigte und H.________ zunächst auf das Opfer einschlugen und es zu Boden drückten. Der Beschuldigte zog sich in der Folge Einweghandschuhe an und zückte eine Waffe SIG Sauer P226, wobei ihm H.________ das Magazin reichte. Darauf richtete der Beschuldigte die Waffe gegen das Opfer und bedrohte es mit dem Tod, wobei ev. H.________ das Opfer zusätzlich fragte, wo es den Schuss hin haben möchte. Dann steckte der Beschuldigte dem Opfer die Waffe in den Mund und bedrohte es erneut.