Vorliegend hat der Straf- und Zivilkläger E.________ anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 03.05.2016 bei der Polizei (pag. 789 ff.) das von der Polizei vorbereitete Formular „Strafantrag – Privatklage“ unterzeichnet und damit sowohl Strafantrag wegen Drohung und einfacher Körperverletzung gestellt, als sich auch als Straf- und Zivilkläger im Verfahren konstituiert (pag. 668 f.). Es trifft zu, dass auf diesem Formular das Feld „Beschuldigt“ mit dem Wort „Unbekannt“ bedruckt ist. Indes hat E.________ bereits anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 30.04.2016 „A.________“ und „H.________“ als die Täter benannt (pag. 770 Z. 82 ff.) und dies in den folgenden Einvernahmen bestätigt.