B. C.________ I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. Juni 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als C.________ für schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen zwischen Dezember 2015 und 13.05.2016 in M.________, Basel und evtl. anderswo in den Kantonen Bern und Solothurn durch zweifache Einreise und nachfolgenden Aufenthalt trotz gültiger Ein-reisesperre. II. C.________ sei schuldig zu sprechen der versuchten Nötigung, gemeinsam begangen mit H.________ und unbekannter Täterschaft am 12.05.2016 in M.________ z. N. G.________.