A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 08.06.2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ für schuldig erklärt wurde 1.1 der versuchten Nötigung, gemeinsam begangen mit H.________ und I.________ vom 27. bis 30.04.2016 in L.________ z.N. von E.________; 1.2 der Gefährdung des Lebens, gemeinsam begangen mit H.________ am 27.04.2016 in L.________ z.N. von E.________; 1.3 der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen im April 2016 in der Nähe von Neuchâtel oder Lausanne durch Erwerb ohne Berechtigung einer Faustfeuerwaffe SIG Sauer