4. C.________ sei wegen den Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen zu verurteilen. 5. Die seit dem 13.5.2016 ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft sei an die Freiheitsstrafe anzurechnen. 6. Für die übermässig ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 838 Tagen sei C.________ eine Entschädigung von CHF 49‘400.00 zuzusprechen. 7. Die von der amtlichen Verteidigung eingereichten Kostennoten seien zu genehmigen und vom Staat zu bezahlen. 8. Auf die Rückforderung der Verfahrenskosten bei C.________ sei zu verzichten.