3), hingegen der Antrag auf Befragung von C.________ gutgeheissen (Ziff. 4). E.________ wurde zudem aufgefordert, innert Frist eine Sicherheitsleistung von CHF 4‘000.00 zu entrichten (Ziff. 5; pag. 3400 ff.). Nach zweimaliger Fristerstreckung für die Entrichtung der Sicherheitsleistung (pag. 3429 ff.; pag. 3434 ff.) reichte Rechtsanwalt F.________ am 21.6.2018 ein