Er beantragte, H.________ sei von den Vorwürfen der versuchten Nötigung, der Gefährdung des Lebens, der einfachen Körperverletzung sowie der Widerhandlungen gegen das AuG unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 200.00 pro Hafttag freizusprechen. H.________ sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen, die Zivilklagen seien vollumfänglich abzuweisen, das Honorar der amtlichen Verteidigung sei für das oberinstanzliche Verfahren gemäss einzureichender Honorarnote gerichtlich zu bestimmen und es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen (pag. 3367 ff.).