_ seien 1/10 der Parteikosten zu ersetzen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen und A.________ sei eine Parteikostenentschädigung gemäss noch einzureichender Kostennote zu bezahlen. Für die ausgestandene Überhaft sei A.________ eine Entschädigung in der Höhe von CHF 100.00 pro Tag zuzusprechen (pag. 3360 ff.). Mit Berufungserklärung vom 27.3.2018 beschränkte Rechtsanwalt D.________ für C.________ die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils vom 8.6.2017 auf den Schuldspruch der versuchten Nötigung, der Rückversetzung sowie der Sanktion inkl. Kosten- und Entschädigungsfolgen.