_ wegen einfacher Körperverletzung sei mangels gültigen Strafantrags einzustellen. A.________ sei betreffend die rechtskräftigen Schuldsprüche (versuchte Nötigung, Gefährdung des Lebens und Widerhandlungen gegen das WG) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend CHF 400.00 (recte: CHF 1‘600.00), mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen von 40 Tagen zu verurteilen. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien zu 9/10 A.________ und zu 1/10 dem Kanton Bern aufzuerlegen. A.________ seien 1/10 der Parteikosten zu ersetzen.