__ seien schuldig zu erklären, der gemeinsam begangenen qualifizierten Entführung, der räuberischen Erpressung und der Gefährdung des Lebens. A.________ sei zudem der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (WG; SR 514.54) und H.________ der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) zu verurteilen.