für E.________ die vollumfängliche Berufung gegen das Urteil vom 8.6.2017. Er stellte den Antrag auf Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung. Die Vorinstanz sei anzuweisen, die Anklageschrift vom 12.12.2016 zur Ergänzung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen (Ergänzung des Sachverhalts mit den Tatbestandselementen der qualifizierten Entführung und der räuberischen Erpressung). Eventualiter beantragte er, A.________, H.________ sowie I.________ seien schuldig zu erklären, der gemeinsam begangenen qualifizierten Entführung, der räuberischen Erpressung und der Gefährdung des Lebens.