4. A.________, H.________ und I.________ haben dem Straf- und Zivilkläger E.________ unter solidarischer Haftbarkeit eine Entschädigung von CHF 25‘562.00 für dessen Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. F. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. […] 3. C.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst drei Monate, bis zum 07.09.2017 bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). Begründung: siehe separates Dokument.