1. Zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die Untersuchungshaft von 137 Tagen wird im Umfang von 137 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 27.09.2016 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zur Tragung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘240.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 43‘248.60, insgesamt bestimmt auf CHF 53‘488.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 32‘530.90). […] II. [amtliche Entschädigung] B.