betätigt werden oder am Strassenrand auftauchende Kinder nicht rechtzeitig mit einem Hupsignal gewarnt werden. Es gelangte zum Schluss, dass das Halten des Telefonhörers mit der einen Hand während der Fahrt gemäss Art. 31 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Satz 2 VRV untersagt sei (BGE 120 IV 63 E. 2d S. 66 f.; Urteil des Bundesgerichts 6B_1183/2014 vom 27. Oktober 2015 E. 1.4).