__ protokolliert, sondern auch diejenigen des Beschuldigten (vgl. pag. 216 f.; pag. 218). Dem Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung kann entnommen werden, dass der Beschuldigte das Einvernahmeprotokoll nach der Einvernahme durchlas und einige Verbesserungen anbrachte. Er habe jedoch die Unterschrift verweigert, dies insbesondere auch auf Anraten des «Menschen D.________», der während der ganzen Parteiverhandlung nicht von der Seite des Beschuldigten gewichen sei und diesem immer wieder vorgesprochen habe, was er sagen soll (pag.