265) sind daher unbegründet. 6.5 Weiter macht der Beschuldigte geltend, es sei kein richtiges Protokoll geführt worden, sondern ausschliesslich die Aussagen des Zeugen C.________ protokolliert worden. Aus diesem Grund verlange er «die öffentliche Aufzeichnung als ordnungsgemässes Wort-Protokoll» mit all seinen Fragen und Ausführungen (pag. 265). Zudem habe er keine Fragen stellen dürfen (pag. 265; pag. 278; pag. 283). Die Gerichtspräsidentin habe für sie unbequeme Fragen einfach nicht zugelassen (pag. 265). Gemäss Art.