5 Beweisverfahrens stellen und begründen die Parteien ihre Anträge (Art. 346 Abs. 1 StPO). Dem Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung kann entnommen werden, dass Gerichtspräsidentin B.________ die Verhandlung eröffnete, die Zusammensetzung des Gerichts und den Verfahrensgegenstand bekannt gab sowie die Anwesenheit des Beschuldigten und von zehn Zuschauern feststellte, welche sich nur als Mensch mit Vornamen zu erkennen gaben (pag.