6. Formelle Einwände des Beschuldigten Der Beschuldigte beruft sich zunächst auf angebliche Verfahrensfehler im erstinstanzlichen Verfahren, vor allem im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung vom 17. Januar 2018. 6.1 Der Beschuldigte bringt vor, «eine weibliche Person namens B.________» habe sich an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Richterin ausgegeben, ohne sich ihm gegenüber als solche auszuweisen (pag. 264). Aus dem Staatskalender des Kantons Bern ist ersichtlich, dass B.________ Gerichtspräsidentin am Regionalgericht Oberland ist (vgl. unter Die Staatskanzlei/Über die Staatskanzlei/Publikationen).