4. eine Vorverurteilung bereits stattgefunden hat, da die Richterin die Staatsanwaltschaft vertrat, in dem die Staatsanwaltschaft nicht zugegen war und somit die Richterin als angeblich neutrale Person bereits die Meinung der Staatsanwaltschaft von vornherein für gegeben genommen hat. Somit ist das Gericht als Konfliktentscheider zur Konfliktpartei erwachsen, was rechtsstaatlich unmöglich ist. 5. ein Gericht nicht der verlängerte Arm der Polizei ist und auch nicht dazu gemacht werden darf. 6. es keine öffentliche Aufzeichnung, sprich Protokoll, gab und somit die Verhandlung als private Veranstaltung anzusehen war.