2 Ich beantrage, dass es eine Grundsatzentscheidung dazu geben muss, dass sich ein sogenannter Polizist mit einem Amtsausweis auszuweisen hat, weil es in der Vergangenheit bereits öfter und in mehreren Kantonen zu Übergriffen von falschen Polizisten gekommen ist (beigelegte Beweismittelblätter 1 und 2). Dies, damit endlich wieder Rechtssicherheit nach Art. 5, Rechtsgleichheit nach Art. 8 und Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben nach Art. 9 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewährleistet ist.