1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) verurteilte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 17. Januar 2018 wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung als Lenker eines Personenwagens und Übertretung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichtmitführen von Führer- und Fahrzeugausweis zu einer Übertretungsbusse von CHF 110.00 und zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘120.00 (pag. 223 f.).