1. zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen à CHF 1‘710.00, ausmachend total CHF 27‘360.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 6‘840.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt; 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘775.00; 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘000.00. II.