25. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen à CHF 1‘710.00, ausmachend CHF 27‘360.00, und zu einer Verbindungsbusse von CHF 6‘840.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse beträgt 4 Tage. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben. VI. Kosten und Entschädigung