Rechtsüberholen auf der Autobahn ist verboten und stellt eine schwere Verkehrsregelverletzung dar, was das Bundesgericht wiederholt bestätigt hat. Die übrigen Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fahrer des rechts überholten Personenwagens, müssen nicht mit einem solchen Überholmanöver rechnen (BGE 128 II 285 E. 1.3 sowie kürzlich Urteil des Bundesgerichts 6B_558/2017 vom 21. September 2017 E. 1.2 und 1.5).