In Würdigung der vorhandenen Beweismittel erachtet die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte im Bereich der Autobahneinfahrt Wangen an der Aare auf den auf der Überholspur korrekt fahrenden Mazda, welchem es aufgrund eines parallel zu ihm fahrenden Fahrzeugs auf dem Beschleunigungsstreifen, welches einspuren wollte, unmöglich gewesen wäre, die Überholspur freizugeben, aufgeschlossen hat. Unmittelbar danach hat der Beschuldigte ohne den Blinker zu betätigen auf den Normalstreifen gewechselt, und sich dabei gefährlich nahe vor einem Fahrzeug eingefügt, welchem es aufgrund des Fahrmanövers kurzfristig nicht möglich war,