Aus ganz allgemeinen Lebensumständen, welche eine Vielzahl von Menschen betreffen (automobilistischer Leumund, Beruf, Geschlecht), lassen sich nach Ansicht der Kammer willkürfrei keine Rückschlüsse auf einen konkreten Vorfall ziehen. Es ist hierzu einzig nebenbei zu bemerken, dass der Beschuldigte über einen Ehrendoktor der philosophischen Fakultät und nicht der Medizin verfügt.