Kommt hinzu, dass der Beschuldigte das Manöver im Bereich einer Autobahneinfahrt vorgenommen hat – mithin auch noch in einer Kurve und nicht auf einer gerade Strecke – wo damit gerechnet werden muss, dass Fahrzeuge vom Beschleunigungsstreifen auf den Normalstreifen wechseln. So ist auf den Videoaufnahmen zu sehen, dass es dem Mazda an der besagten Stelle gar nicht möglich gewesen wäre, die Überholspur freizugeben, befand sich auf dem Beschleunigungsstreifen ungefähr auf gleicher Höhe doch ein weiteres Fahrzeug, welches auf den Normalstreifen