Auf seine glaubhaften und überzeugenden Ausführungen kann ohne Weiteres abgestellt werden. Sie werden im Übrigen wie erwähnt auch durch die Videoaufnahmen bestätigt, auf denen klar ersichtlich ist, dass der Beschuldigte zu dem vor ihm fahrenden Fahrzeug aufschliesst. Die Verteidigung rügt weiter, dass die Vorinstanz die Aussage des Beschuldigten, dass er seit 60 Jahren unfallfrei fahre, zu seinen Ungunsten gewertet habe (pag. 312). Nach Ansicht der Kammer ist diese Behauptung – darüber, ob sie zutreffend ist, braucht nicht Beweis geführt zu werden – für die Würdigung des vorliegenden Geschehens ohne Bedeutung.