6 digten dazu befragen würde, ob er bewusst gegen das Verbot des Rechtsüberholens verstossen habe. Die Schilderung des Beschuldigten lässt keine Zweifel daran aufkommen, dass er damals von sich aus geltend machte, nicht bewusst rechts überholt zu haben. Dies ergibt sich zum einen bereits aus dem Wortlaut seiner Aussagen. Zum anderen jedoch auch daraus, dass er – eben im Gegensatz zu seinen diesbezüglich ausführlichen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und vor der Vorinstanz – bezeichnenderweise nicht schilderte, dass er durch ein voranfahrendes Fahrzeug auf dem Überholstreifen blockiert worden sei.