Entgegen den Ausführungen der Verteidigung ist auf den Aufnahmen der Heck- und der Frontkamera deutlich ersichtlich, dass auf der üblicherweise gerade in diesem Bereich stark befahrenen A1 Richtung Bern verhältnismässig wenig Verkehr herrschte, und die geltende Höchstgeschwindigkeit durch die Fahrzeuge auch tatsächlich gefahren werden konnte. Dass – verglichen mit den Aufnahmen der Heckkamera – auf den hier relevanten Aufnahmen der Frontkamera tendenziell mehr Fahrzeuge bzw. mehr Verkehr zu sehen ist, hängt damit zusammen, dass sich in diesem Bereich ein Beschleunigungsstreifen befindet und Fahrzeuge auf die Autobahn einspuren.