Die Anklageschrift ist nicht Selbstzweck, sondern dient der Umgrenzung des Prozessgegenstands und der Information der beschuldigten Person, damit diese die Möglichkeit hat, sich zu verteidigen (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_1423/2017 vom 9. Mai 2018, E. 1.4). Der Anklagesachverhalt ist vorliegend im Strafbefehl hinreichend umschrieben, so dass für den Beschuldigten ohne Weiteres ersichtlich ist, welche Vorwürfe gegen ihn er-