2 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In seiner Berufungserklärung vom 8. März 2018 beantragte der Beschuldigte, es seien seine Ehefrau und der den Beschuldigten blockierende Fahrzeugführer zu befragen. Nur so könne ein eindeutiges Bild über die Sachlage erlangt werden (pag. 248). Mit Beschluss vom 27. März 2018 wies die Kammer die Beweisanträge ab (pag. 294 ff.). Es kann vollumfänglich auf die darin enthaltene Begründung verwiesen werden. Der fragliche Vorfall ist auf Video dokumentiert.