__ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 11. Februar 2016 auf der Autobahn A1, Wiedlisbach, Fahrtrichtung Bern, begangen als Lenker eines Personenwagens durch Rechtsüberholen auf der Autobahn, und verurteilte ihn hierfür zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 1‘710.00, total ausmachend CHF 27‘360.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 6‘840.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 4 Tage). Den Vollzug der Geldstrafe schob die Vorinstanz unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren auf.