12 kosten von CHF 2‘642.00 und der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00, insgesamt ausmachend CHF 4‘642.00, an den Kanton Bern. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 8. April 2019 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin: